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Organisation


Organigramm der Region glow. das Glattal

Die Region glow. das Glattal ist als Verein organisiert. Mit dem Einbezug von Exekutivmitgliedern und Vorsitzenden der Arbeitsgruppen in die Regionalkonferenz ist eine breite Integration der Gemeinden möglich. Dies fördert Transparenz und erhöht die Unterstützung von glow-Projekten und die Identifikation mit der Region. Die Arbeit wird in Projektgruppen ausgeführt, deren Funktionen als kreative und produktive Instanzen sehr wichtig sind.

Funktion der Organe

Regionalkonferenz
Die Regionalkonferenz ist oberstes Organ des Vereins (Mitgliederversammlung). Die Regionalkonferenz (RK) besteht aus:
* Stadt- und Gemeindepräsidenten
* je ein weiteres Mitglied der Exekutiven
* Stadt- Gemeindeschreiber
* Vorsitzende der eingesetzten Arbeitsgruppen

Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe (SG) ist geschäftsführendes Organ des Vereins. Ein Teil bildet den geschäftsführenden Ausschuss (Präsident und zwei Mitglieder).

Konsultative Versammlung
Die konsultative Versammlung findest mindestens einmal im Jahr statt. Es werden sämtliche Executiv - Mitglieder der glow - Gemeinden eingeladen. Die Versammlung soll den Teilnehmern einen Überblick über die Tätigkeit der Regionalkonferenz verschaffen.

Arbeitsgruppen
Für die Bearbeitung politischer Fragestellungen hinsichtlich der regionalen Kooperation bzw. Koordination kann die RK neben den ständigen auch temporäre Arbeitsgruppen einsetzen und auf Zweckverbände (z.B. ZPG) zurückgreifen.

Leistungserbringer
Mit dem jeweiligen Leistungserbringer werden in jedem Fall Leistungsvereinbarungen mit der SG abgeschlossen. Für die operative Durchführung und Überwachung ist die SG  zuständig:

Geschäftsstelle
Eine Geschäftsstelle besteht aus einer oder mehreren Personen, die vom Verein beauftragt oder angestellt sind. Ihr Aufgabenbereich umfasst unter anderem Administration, Kommunikation, Internetbetreuung, Koordination.

Private Auftragnehmer
Private bzw. Dritte (Firmen) können beauftragt werden, bestimmte Leistungen für die Organisation gegen Entschädigung zu erbringen. Grundsätzlich kann die Organisation sämtliche operativen Leistungen im Auftragsverhältnis beschaffen.

Gemeinden
Mitgliedgemeinden können mit ihrer Verwaltungsorganisation befristete oder dauernde Aufgaben gegen Entschädigung übernehmen.
 
 

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