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Bewilligungen

AWAArbeitsbewilligungen im Kanton Zürich
AWAKantonale Bewilligungen
GZAÜbersicht über Bewilligungen


Die Handels- und Gewerbefreiheit geniesst in der Schweiz ein hohes Ansehen und bietet Schutz auf höchstem Niveau. Gemäss der Bundesverfassung darf jedermann ein Unternehmen gründen, ein Gewerbe betreiben oder sich an einem Unternehmen beteiligen. Die einzige Voraussetzung für eine Geschäftstätigkeit ist eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Der Staat greift nur ein, wenn die Sicherheit von Menschen oder der Umwelt tangiert sind.

Die Standortförderung glow. das Glattal berät Sie bei Firmenansiedlungen, und gibt auch Auskunft wie Sie notwendige Bewilligungen im Kanton, Städten und Gemeinden einholen.
 
 

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